Mittwoch, 25. Mai 2011

Vorsicht vor Baulasten.


Was sind Baulasten und warum sollten Sie wissen, ob es Sie betrifft? Die Baulast ist eine freiwillige Verpflichtung eines Grundstückbesitzers. Sie regelt auf seinem Grundstück welches Handeln oder Nichthandeln von der Bauaufsichtsbehörde akzeptiert wird. Baulast auf einem Grundstück einzutragen ist bundesweit möglich.

Die Baulast schränkt die Bebaubarkeit eines Grundstückes ein. Sie wirkt sich deshalb insbesondere auf den Verkaufswert eines Grundstücks aus.

In der Praxis werden Baulasten vor allem eingegangen, damit der Nachbar bei einem Bauvorhaben baurechtliche Vorgaben erfüllen kann. So zum Beispiel die Übernahme der Abstandsfläche oder auch die Möglichkeit einer Zufahrt für ein Nachbargrundstück und die Übernahme einer Stellplatzpflicht.

Baulasten werden nicht im Grundbuch eigetragen. Sie können diese im Baulastenverzeichnis des Liegenschaftsamtes einsehen, wenn Sie ein so genanntes "berechtigtem Interesse (z.B. Kaufabsicht)" haben. Die Baulast bleibt bei Verkauf des Grundstücks bestehen, wirkt also auch gegenüber Rechtsnachfolgern.

Der Käufer eines Grundstücks sollte sich also nicht nur nicht mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen. Für die Richtigkeit des Baulastenverzeichnisses besteht allerdings - anders als beim Grundbuch - kein öffentlicher Glaube. Ist im Baulastenverzeichnis keine Baulast eingetragen, heißt das nicht unbedingt, dass keine Baulast besteht.

Sie sehen also, auch hier ist fachmännischer Rat von Nöten. Bei Ihrer Baufinanzierung sind wir die Fachleute und beraten Sie gerne, absolut kompetent und kostenlos.

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